Oberlandesgericht Köln, 1998-09-16, 16 Wx 121/98

16 Wx 121/98Obergericht16.09.1998

Regest

Eine ordnungsgemäße Begutachtung vor Anordnung der Betreuung hat nicht stattgefunden, wenn der Gutachter lediglich seinen Eindruck aufgrund eines Gespräches wiedergibt, das der Betroffene aus völlig anderem Anlaß mit dem Gutachter geführt hat ( hier: Besuch des Betroffenen beim Gesundheitsamt, um sich in anderer Angelegenheit Rat zu holen ).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 121/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-09-16

Aktenzeichen: 16 Wx 121/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0916.16WX121.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: FGG § 68b Abs. 1

Leitsätze

Eine ordnungsgemäße Begutachtung vor Anordnung der Betreuung hat nicht stattgefunden, wenn der Gutachter lediglich seinen Eindruck aufgrund eines Gespräches wiedergibt, das der Betroffene aus völlig anderem Anlaß mit dem Gutachter geführt hat ( hier: Besuch des Betroffenen beim Gesundheitsamt, um sich in anderer Angelegenheit Rat zu holen ).

Tenor

Auf die weitere Beschwerde des Betroffenen werden die Be-schlüsse des Landgerichts Bonn vom 12.5.1998 - 4 T 306/98 - und des Amtsgerichts Bonn vom 20.4.1998 - 37 XVII O 92 - aufgehoben.

Die Sache wird zur weiteren Sachbehandlung an das Amtsge-richt zurückverwiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.