Oberlandesgericht Köln, 1998-09-17, 14 UF 296/97

14 UF 296/97Obergericht17.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 14 UF 296/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-09-17

Aktenzeichen: 14 UF 296/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0917.14UF296.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 12.11.1997 (33 F 165/97) dahin abgeändert, daß die Klage abgewiesen wird.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3000,00 DM abzuwenden, die auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann.

Die Revision zum Bundesgerichtshof wird zugelassen.

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