6 U 54/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-09-18, 6 U 54/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 54/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-09-18
Aktenzeichen: 6 U 54/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0918.6U54.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.2.1998 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 31 O 893/97 - abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird abgewiesen.
2.) Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat die Klägerin zu tragen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 28.500,00 DM oder Hinterlegung dieses Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet. Den Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
4.) Die Beschwer der Klägerin wird auf 250.000,00 DM festgesetzt.
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