Ss 328/98 - 193 -•Oberlandesgericht Köln, 1998-09-18, Ss 328/98 - 193 -
Oberlandesgericht Köln, 1998-09-18, Ss 328/98 - 193 -
Ss 328/98 - 193 -Obergericht18.09.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 328/98 - 193 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-09-18
Aktenzeichen: Ss 328/98 - 193 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0918.SS328.98.193.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird unter Aufrechterhaltung der Feststellungen zur Täterschaft des Angeklagten mit den übrigen Feststellungen aufgehoben.
Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere(kleine) Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.
Im übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.