Oberlandesgericht Köln, 1998-09-18, Ss 328/98 - 193 -

Ss 328/98 - 193 -Obergericht18.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 328/98 - 193 - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-09-18

Aktenzeichen: Ss 328/98 - 193 -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0918.SS328.98.193.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird unter Aufrechterhaltung der Feststellungen zur Täterschaft des Angeklagten mit den übrigen Feststellungen aufgehoben.

Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere(kleine) Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.

Im übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.

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