Oberlandesgericht Köln, 1998-09-30, 5 U 44/98

5 U 44/98Obergericht30.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 44/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-09-30

Aktenzeichen: 5 U 44/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0930.5U44.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. Januar 1998 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 431/97 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 11.500,- DM abwenden, die auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse geleistet werden kann, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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