14 WX 13/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-10-01, 14 WX 13/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-10-01, 14 WX 13/98
14 WX 13/98Obergericht01.10.1998
Regest
Ein Beschwerderecht nach § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG kann sich aufgrund einer tatsächlich wahrgenommenen Betreuung des betroffenen Kindes ergeben, wenn sich das Kind über einen längeren Zeitraum in der Obhut der Betreuungsperson befindet und eine Beziehungswelt zwischen Kind und Betreuungsperson gewachsen ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 14 WX 13/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-10-01
Aktenzeichen: 14 WX 13/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1001.14WX13.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Normen: FGG § 57 I Nr. 9
Leitsätze
Ein Beschwerderecht nach § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG kann sich aufgrund einer tatsächlich wahrgenommenen Betreuung des betroffenen Kindes ergeben, wenn sich das Kind über einen längeren Zeitraum in der Obhut der Betreuungsperson befindet und eine Beziehungswelt zwischen Kind und Betreuungsperson gewachsen ist.
Tenor
Die weiteren Beschwerden der Beteiligten zu 1. und 3. gegen den Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22. Juni 1998 - 6 T 124/98 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde werden je zur Hälfte den Beteiligten zu 1 und 3 auferlegt.
Der Antrag der Beteiligten zu 1., ihr Prozeßkostenhilfe für das Verfahren der weiteren Beschwerde zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.