19 U 27/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-10-02, 19 U 27/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-10-02, 19 U 27/98
19 U 27/98Obergericht02.10.1998
Regest
Der Bürge wird gegenüber dem Gläubiger gem. § 776 BGB frei, wenn dieser ihm wirksam übereignetes Sicherungsgut an den Konkursverwalter freigibt, obwohl er sich selbst hieraus hätte befriedigen können.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 27/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-10-02
Aktenzeichen: 19 U 27/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1002.19U27.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: BGB § 776
Leitsätze
Der Bürge wird gegenüber dem Gläubiger gem. § 776 BGB frei, wenn dieser ihm wirksam übereignetes Sicherungsgut an den Konkursverwalter freigibt, obwohl er sich selbst hieraus hätte befriedigen können.
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 8.1.1998 - 20 O 398/97 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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