20 U 13/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-10-09, 20 U 13/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 13/98 — Grundurteil
Entscheidungsdatum: 1998-10-09
Aktenzeichen: 20 U 13/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1009.20U13.98.00
Dokumenttyp: Grundurteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 26.11.1997 -4 O 112/96- aufgehoben.
Der Beklagte ist dem Grunde nach verpflichtet, dem Kläger die Schäden zu ersetzen, die auf der vorgenommenen Hartlötung an den Kaltwasserleitungen im Lager-raum, in der Heizzentrale und dem Fettabscheideraum im Objekt N. 210, x. K., sowie auf der Anbringung der auf Bl. 9 f des Gutachtens des Sachverständigen Dipl. Ing. K. vom 26.09.1995 -13 H 5/95 AG Mühlheim/Ruhr- aufgeführten und als mangelhaft bezeichneten Messing-Ventile beruhen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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