6 U 41/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-10-19, 6 U 41/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 41/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-10-19
Aktenzeichen: 6 U 41/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1019.6U41.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16. Januar 1997 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln -81 O 31/96- wie folgt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicher- heitsleistung in Höhe von 35.000.- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die mit diesem Urteil für die Klägerin verbundene Beschwer wird auf 500.000.- DM festgesetzt.
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