19 U 43/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-10-23, 19 U 43/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 43/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-10-23
Aktenzeichen: 19 U 43/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1023.19U43.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19.01.1998 - 21 O 478/98 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte zu 1. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11.500 DM, durch die Beklagten zu 2. und 3. in Höhe von je 5.000 DM abzuwenden, wenn nicht zuvor der Gegner in gleicher Höhe Si-cherheit leistet.
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