16 WX 153/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-10-28, 16 WX 153/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-10-28, 16 WX 153/98
16 WX 153/98Obergericht28.10.1998
Regest
Vergütung eines Diplomrechtspflegers als Berufsbetreuer BGB § 1836 Ein Diplomrechtspfleger als selbständiger Berufsbetreuer kann sich zum Nachweis der Kosten seines Bürobetriebes nicht auf die für Rechtsanwaltsbüros erstellten Modellrechnungen berufen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 153/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-10-28
Aktenzeichen: 16 WX 153/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1028.16WX153.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 1836
Leitsätze
Vergütung eines Diplomrechtspflegers als Berufsbetreuer
BGB § 1836 Ein Diplomrechtspfleger als selbständiger Berufsbetreuer kann sich zum Nachweis der Kosten seines Bürobetriebes nicht auf die für Rechtsanwaltsbüros erstellten Modellrechnungen berufen.
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