16 U 93/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-11-02, 16 U 93/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 93/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-02
Aktenzeichen: 16 U 93/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1102.16U93.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 28. Oktober 1997 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 3 0 657/96 - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Kläger insgesamt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 305.009,36 DM nebst 5,6 % Zinsen seit dem 18.06.1997 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits (beide Instanzen) tragen die Kläger 9 %, die Beklagte 91 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 373.000,00 DM abwenden, sofern nicht die Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Den Klägern wird gestattet, die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Den Parteien wird gestattet, die jeweilige Sicherheit durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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