Oberlandesgericht Köln, 1998-11-10, 3 U 232/97

3 U 232/97Obergericht10.11.1998

Regest

Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Saatgutverkehrsgesetzes führt nicht zu einer Nichtigkeit des Kaufgeschäftes nach § 134 BGB.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 232/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-11-10

Aktenzeichen: 3 U 232/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1110.3U232.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Normen: BGB § 134 Saatgutverkehrsgesetz

Leitsätze

Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Saatgutverkehrsgesetzes führt nicht zu einer Nichtigkeit des Kaufgeschäftes nach § 134 BGB.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 28.10.1997 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 112/97 - wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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