6 U 115/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-11-13, 6 U 115/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 115/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-13
Aktenzeichen: 6 U 115/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1113.6U115.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 6. August 1998 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 486/98 wie nachstehend abgeändert:
Die Antragsgegnerin hat es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000.- DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,
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"Einfach billiger telefonieren."
zu bewerben und/oder bewerben zu lassen
wie in der nachfolgend (in schwarz-weiß Kopie) wiedergegebenen Werbeanzeige geschehen
Die Kosten des Rechtsstreits in der ersten Instanz hat die Antragsgegnerin zu tragen; die Kosten des Rechtsstreits in der Berufung werden der Antragstellerin auferlegt.
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