16 WX 169/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-11-18, 16 WX 169/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-11-18, 16 WX 169/98
16 WX 169/98Obergericht18.11.1998
Regest
Beginn der Rechtsmittelfrist bei verkündeten Beschlüssen FGG § Abs. 3, WEG § 47 1) Wurde im Verkündungstermin in Anwesenheit des Verfahrensbevollmächtigten nur der Tenor eines Beschlusses verkündet und dies auch protokolliert,so liegt hierin keine wirksame, den Lauf der Beschwerdefrist in Gang setzende Bekanntmachung gem. § 16 Abs. 3 FGG. 2) In den Verfahren auf Zahlung rückständigen Wohngeldes ist regelmäßig in Abweichung von dem Grundsatz, daß in WEG- Verfahren die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben, eine entsprechende Anwendung zivilprozessualer Erstattungsgrundsätze angezeigt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 169/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-11-18
Aktenzeichen: 16 WX 169/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1118.16WX169.98.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: FGG § ABS. 3; WEG § 47
Leitsätze
Beginn der Rechtsmittelfrist bei verkündeten Beschlüssen
FGG § Abs. 3, WEG § 47 1) Wurde im Verkündungstermin in Anwesenheit des Verfahrensbevollmächtigten nur der Tenor eines Beschlusses verkündet und dies auch protokolliert,so liegt hierin keine wirksame, den Lauf der Beschwerdefrist in Gang setzende Bekanntmachung gem. § 16 Abs. 3 FGG. 2) In den Verfahren auf Zahlung rückständigen Wohngeldes ist regelmäßig in Abweichung von dem Grundsatz, daß in WEG- Verfahren die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben, eine entsprechende Anwendung zivilprozessualer Erstattungsgrundsätze angezeigt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.