2 U 100/95•Oberlandesgericht Köln, 1998-11-25, 2 U 100/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 100/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-25
Aktenzeichen: 2 U 100/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1125.2U100.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 27. April 1995 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 8 O 256/93 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die jeweiligen Sicherheitsleistungen dürfen durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
Der Wert der Beschwer der Kläger übersteigt 60.000,-- DM.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.