5 U 132/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-11-25, 5 U 132/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-11-25, 5 U 132/98
5 U 132/98Obergericht25.11.1998
Regest
Besteht nach lege artis durchgeführter präoperativer Diagnostik Verdacht auf Schilddrüsenkarzinom ("kalter Knoten"), ist die vollständige Entfernung des verdächtigen Gewebes indiziert. Einer intraoperativen Schnellschnittdiagnostik bedarf es nicht. Diese ist eher kontraindiziert.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 132/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-25
Aktenzeichen: 5 U 132/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1125.5U132.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: BGB § 823
Leitsätze
Besteht nach lege artis durchgeführter präoperativer Diagnostik Verdacht auf Schilddrüsenkarzinom ("kalter Knoten"), ist die vollständige Entfernung des verdächtigen Gewebes indiziert. Einer intraoperativen Schnellschnittdiagnostik bedarf es nicht. Diese ist eher kontraindiziert.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. Mai 1998 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 303/97 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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