Oberlandesgericht Köln, 1998-12-01, Ss 545/98 (B)

Ss 545/98 (B)Obergericht01.12.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 545/98 (B) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-12-01

Aktenzeichen: Ss 545/98 (B)

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1201.SS545.98B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Unter Verwerfung der weitergehenden Rechtsbeschwerde wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. In diesem Umfang wird die Sache zur er-neuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht zurückverwiesen.

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