4 UF 113/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-12-15, 4 UF 113/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-12-15, 4 UF 113/98
4 UF 113/98Obergericht15.12.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 113/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-12-15
Aktenzeichen: 4 UF 113/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1215.4UF113.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 25. Mai 1998 verkündete Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn (42 F 7/97) zum Ausspruch über den nachehelichen Unterhalt in Zif-fer 3) des Tenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 2.743,00 DM beginnend mit dem Tag der Rechtskraft des Scheidungsurteils, zahlbar jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats im voraus, zu zahlen.
Die Kosten des Verbundverfahrens im ersten Rechtszug werden bezüglich des Ehegattenunterhalts dem Antragsteller auferlegt; im übrigen verbleibt es bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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