26 W 15/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-12-16, 26 W 15/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-12-16, 26 W 15/98
26 W 15/98Obergericht16.12.1998
Regest
Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Prozeßkostenhilfe an Prozeßkostenvorschußberechtigte.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 26 W 15/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-12-16
Aktenzeichen: 26 W 15/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1216.26W15.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 115 II, 120 I; BGB §§ 1360 A IV, 1361 IV
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Prozeßkostenhilfe an Prozeßkostenvorschußberechtigte.
Tenor
Auf die Beschwerde des Beklagten wird der ihm Prozesskostenhilfe verweigernde Beschluss des Landgerichts Bonn vom 12.10.1998 - 13 O 300/98 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an die 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.
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