27 WF 139/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-12-17, 27 WF 139/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-12-17, 27 WF 139/98
27 WF 139/98Obergericht17.12.1998
Regest
Für eine Vollstreckungsabwehrklage fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Kläger das Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Unterhalt im Beschlußwege gem. § 620 f S. 2 ZPO feststellen lassen kann.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 WF 139/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-12-17
Aktenzeichen: 27 WF 139/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1217.27WF139.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 767, 620 f
Leitsätze
Für eine Vollstreckungsabwehrklage fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Kläger das Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Unterhalt im Beschlußwege gem. § 620 f S. 2 ZPO feststellen lassen kann.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
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