Oberlandesgericht Köln, 1998-12-18, 13 W 48/98

13 W 48/98Obergericht18.12.1998

Regest

1. Städtenamen sind auch ohne den Zusatz "Stadt" namensrechtlich geschützt. 2. In der Verwendung eines Städtenamens (ohne Zusätze) als registrierte und konnektierte Second-Level-Domain (unter der regionalen Top-Level-Domain "de") zur Vermietung von Internetadressen mit regionalem Bezug liegt eine unbefugte Namensanmaßung.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 W 48/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-12-18

Aktenzeichen: 13 W 48/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1218.13W48.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Normen: BGB § 12

Leitsätze

  1. Städtenamen sind auch ohne den Zusatz "Stadt" namensrechtlich geschützt. 2. In der Verwendung eines Städtenamens (ohne Zusätze) als registrierte und konnektierte Second-Level-Domain (unter der regionalen Top-Level-Domain "de") zur Vermietung von Internetadressen mit regionalem Bezug liegt eine unbefugte Namensanmaßung.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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