3 U 45/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-12-18, 3 U 45/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-12-18, 3 U 45/98
3 U 45/98Obergericht18.12.1998
Regest
Haftungsausschluss für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden AGB-Gesetz § 9 Der allgemeine Haftungsausschluss auch für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden in den allgemeinen Benutzungsbedingungen für einen kommunalen Hafenbetrieb hält einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGB-Gesetz nicht stand.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 45/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-12-18
Aktenzeichen: 3 U 45/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1218.3U45.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: AGB-GESETZ § 9
Leitsätze
Haftungsausschluss für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden
AGB-Gesetz § 9 Der allgemeine Haftungsausschluss auch für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden in den allgemeinen Benutzungsbedingungen für einen kommunalen Hafenbetrieb hält einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGB-Gesetz nicht stand.
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