Oberlandesgericht Köln, 1998-12-23, 16 Wx 179/98

16 Wx 179/98Obergericht23.12.1998

Regest

Für die Frage, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem beeinträchtigt ist, ist auch der Wunsch und Wille einer geschäftsunfähigen und in ihrer geistigen Leistungskraft eingeschränkten Person zu berücksichtigen. Das Gericht muß sich über die Ernsthaftigkeit dieses Willens einen persönlichen Eindruck verschaffen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 179/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-12-23

Aktenzeichen: 16 Wx 179/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1223.16WX179.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB § 1908b

Leitsätze

Für die Frage, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem beeinträchtigt ist, ist auch der Wunsch und Wille einer geschäftsunfähigen und in ihrer geistigen Leistungskraft eingeschränkten Person zu berücksichtigen. Das Gericht muß sich über die Ernsthaftigkeit dieses Willens einen persönlichen Eindruck verschaffen.

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des vormaligen Betreuers gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 02.10.1998 - 4 T 523/98 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Der Beschwerdewert wird auf 5.000,-- DM festgesetzt.

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