13 W 1/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-01-18, 13 W 1/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-01-18, 13 W 1/99
13 W 1/99Obergericht18.01.1999
Regest
Verwendung von Städtenamen als Internet-Domain: "herzogenrath.de"; "alsdorf.de" BGB § 12 1. Städtenamen sind auch ohne den Zusatz "Stadt" namensrechtlich geschützt. 2. In der Verwendung eines Städtenamens (ohne Zusätze) als registrierte und konnektierte Second-Level-Domain (unter der regionalen Top-Level-Domain "de") zur Vermietung von Internetadressen mit regionalem Bezug liegt eine unbefugte Namensanmaßung. - 13 W 1/99 - Beschluss vom 18.01.1999 - unanfechtbar. Verwendung von Städtenamen als Internet-Domain: "herzogenrath.de"; "alsdorf.de" BGB § 12 1. Städtenamen sind auch ohne den Zusatz "Stadt" namensrechtlich geschützt. 2. In der Verwendung eines Städtenamens (ohne Zusätze) als registrierte und konnektierte Second-Level-Domain (unter der regionalen Top-Level-Domain "de") zur Vermietung von Internetadressen mit regionalem Bezug liegt eine unbefugte Namensanmaßung.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 W 1/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-01-18
Aktenzeichen: 13 W 1/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0118.13W1.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Normen: BGB § 12
Leitsätze
Verwendung von Städtenamen als Internet-Domain: "herzogenrath.de"; "alsdorf.de"
BGB § 12 1. Städtenamen sind auch ohne den Zusatz "Stadt" namensrechtlich geschützt. 2. In der Verwendung eines Städtenamens (ohne Zusätze) als registrierte und konnektierte Second-Level-Domain (unter der regionalen Top-Level-Domain "de") zur Vermietung von Internetadressen mit regionalem Bezug liegt eine unbefugte Namensanmaßung.
- 13 W 1/99 - Beschluss vom 18.01.1999 - unanfechtbar.
Verwendung von Städtenamen als Internet-Domain: "herzogenrath.de"; "alsdorf.de"
BGB § 12 1. Städtenamen sind auch ohne den Zusatz "Stadt" namensrechtlich geschützt. 2. In der Verwendung eines Städtenamens (ohne Zusätze) als registrierte und konnektierte Second-Level-Domain (unter der regionalen Top-Level-Domain "de") zur Vermietung von Internetadressen mit regionalem Bezug liegt eine unbefugte Namensanmaßung.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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