22 W 52/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-01-25, 22 W 52/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 W 52/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-01-25
Aktenzeichen: 22 W 52/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0125.22W52.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Prozeßbevollmächtigten der Klägerin vom 12.11.1998 gegen den Beschluß des Landgerichts Bonn vom 05.10.1998 - 7 O 210/98 - wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet (§ 25 III GKG).
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