Oberlandesgericht Köln, 1999-01-26, 9 U 16/98

9 U 16/98Obergericht26.01.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 16/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-01-26

Aktenzeichen: 9 U 16/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0126.9U16.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufungen beider Parteien wird das am 31. Oktober 1997 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (9 O 407/95) abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 54.891,28 DM nebst 4 % Zinsen für die Zeit vom 13. Juli 1995 bis 29. September 1995 sowie 13,5 % Zinsen seit dem 30. September 1995 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehenden Berufungen beider Parteien werden zurückgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens fallen zu 25 % dem Kläger und zu 75 % der Beklagten zur Last.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 16 % und die Beklagte zu 84 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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