2 U 61/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-01-27, 2 U 61/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 61/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-01-27
Aktenzeichen: 2 U 61/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0127.2U61.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 22. Mai 1998 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 3 O 297/96 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert der Beschwer der Klägerin übersteigt 60.000,-- DM nicht.
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