16 WX 208/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-01-29, 16 WX 208/98
Oberlandesgericht Köln, 1999-01-29, 16 WX 208/98
16 WX 208/98Obergericht29.01.1999
Regest
Bauliche Veränderung durch Fällen von Bäumen WEG § 22 Abs. 1 Das Fällen von Bäumen in einer Wohnungseigentumsanlage stellt eine bauliche Veränderung dar, wenn die Bäume für den Gesamteindruck der Anlage mitbestimmend sind. Es ist jedoch dann als bloße in den Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung fallende Instandsetzungsmaßnahme zu werten, wenn das Fällen erforderlich ist, weil die Bäume nicht mehr standsicher sind.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 208/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-01-29
Aktenzeichen: 16 WX 208/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0129.16WX208.98.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 22 ABS. 1
Leitsätze
Bauliche Veränderung durch Fällen von Bäumen
WEG § 22 Abs. 1 Das Fällen von Bäumen in einer Wohnungseigentumsanlage stellt eine bauliche Veränderung dar, wenn die Bäume für den Gesamteindruck der Anlage mitbestimmend sind. Es ist jedoch dann als bloße in den Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung fallende Instandsetzungsmaßnahme zu werten, wenn das Fällen erforderlich ist, weil die Bäume nicht mehr standsicher sind.
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