17 W 473/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-02-08, 17 W 473/98
Oberlandesgericht Köln, 1999-02-08, 17 W 473/98
17 W 473/98Obergericht08.02.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 473/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-02-08
Aktenzeichen: 17 W 473/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0208.17W473.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß des Landgerichts Köln vom 20.08.1998 - 16 O 263/97 - wird der angefochtene Beschluß teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 15.05.1997 - 16 O 263/97 - sind von der Antragsgegnerin 14.600,08 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 29.08.1997 an den Antragsteller zu erstatten. Der weitergehende Kostenfestsetzungsantrag des Antragstellers vom 28.08.1997/26.11.1997 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
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