14 U 25/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-02-09, 14 U 25/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 14 U 25/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-02-09
Aktenzeichen: 14 U 25/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0209.14U25.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 16. Juli 1998 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 285/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 20.000 DM, die auch durch selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden kann, abwenden, wenn nicht die Klägerin vor Vollstreckung in gleicher Art und Höhe Sicherheit leistet.
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