Oberlandesgericht Köln, 1999-02-19, 19 U 115/98

19 U 115/98Obergericht19.02.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 115/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-02-19

Aktenzeichen: 19 U 115/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0219.19U115.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10. Juni 1998 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 O 605/97 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 DM ab-wenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die jeweils zu erbringenden Sicherheiten durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse zu leisten.

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