26 U 11/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-02-24, 26 U 11/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 26 U 11/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-02-24
Aktenzeichen: 26 U 11/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0224.26U11.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 18.02.1998 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Land-gerichts Bonn - 13 0 372/97 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 12.000,00 abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.