Oberlandesgericht Köln, 1999-02-26, 16 Wx 48/99

16 Wx 48/99Obergericht26.02.1999

Regest

Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist eine Zwischenverfügung, die die Akteneinsicht vom Nachweis der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängig macht, selbständig mit der Beschwerde anfechtbar.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 48/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-02-26

Aktenzeichen: 16 Wx 48/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0226.16WX48.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: FGG §§ 19, 34

Leitsätze

Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist eine Zwischenverfügung, die die Akteneinsicht vom Nachweis der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängig macht, selbständig mit der Beschwerde anfechtbar.

Tenor

Auf die weitere Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.12.1998 - 6 T 536/98 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

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