16 WX 23/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-03-03, 16 WX 23/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-03-03, 16 WX 23/99
16 WX 23/99Obergericht03.03.1999
Regest
Berechtigung, Ansprüche auf Wohngeldvorauszahlungen geltend zu machen WEG §§ 16 Abs. 2, BGB § 432 Nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft als ganze, sondern auch jeder einzelne Wohnungseigentümer ist berechtigt, Ansprüche auf die beschlossenen Wohngeldvorauszahlungen gegen einzelne Wohnungseigentümer zu Händen des Verwalters geltend zu machen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 23/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-03-03
Aktenzeichen: 16 WX 23/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0303.16WX23.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG §§ 16 ABS. 2; BGB § 432
Leitsätze
Berechtigung, Ansprüche auf Wohngeldvorauszahlungen geltend zu machen
WEG §§ 16 Abs. 2, BGB § 432 Nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft als ganze, sondern auch jeder einzelne Wohnungseigentümer ist berechtigt, Ansprüche auf die beschlossenen Wohngeldvorauszahlungen gegen einzelne Wohnungseigentümer zu Händen des Verwalters geltend zu machen.
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