16 W 32/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-03-08, 16 W 32/98
Oberlandesgericht Köln, 1999-03-08, 16 W 32/98
16 W 32/98Obergericht08.03.1999
Regest
EuGVÜ Art. 27 Nr. 1 Die Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung, die nach ordnungsgemäßer Verfahrenseinleitung auf Grund eines teilweise fehlerhaften Verfahrens ergangen war, ist nur dann abzulehnen, wenn das Verfahren von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Ausmaß abweicht, daß sie nicht als in einem geordneten, rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 32/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-03-08
Aktenzeichen: 16 W 32/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0308.16W32.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: ORDRE PUBLIC
Leitsätze
EuGVÜ Art. 27 Nr. 1 Die Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung, die nach ordnungsgemäßer Verfahrenseinleitung auf Grund eines teilweise fehlerhaften Verfahrens ergangen war, ist nur dann abzulehnen, wenn das Verfahren von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Ausmaß abweicht, daß sie nicht als in einem geordneten, rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann.
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