Oberlandesgericht Köln, 1999-03-11, 14 U 28/98

14 U 28/98Obergericht11.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 14 U 28/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-03-11

Aktenzeichen: 14 U 28/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0311.14U28.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 6. August 1998 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 393/97 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000 DM, die auch durch selbstschuldnerische unbedingte, unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden kann, abwenden, wenn nicht der Beklagte vor Vollstreckung in gleicher Höhe und Art Sicherheit leistet.

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