5 U 190/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-03-17, 5 U 190/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 190/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-03-17
Aktenzeichen: 5 U 190/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0317.5U190.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin, die im übrigen zurückgewiesen wird, wird das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 7. September 1998 -11 O 306/97- teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 5.050,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 30. Juni 1997 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin 2/3, der Beklagte trägt 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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