Oberlandesgericht Köln, 1999-03-22, 8 U 70/98

8 U 70/98Obergericht22.03.1999

Regest

Erklärt der (Privat)Verkäufer eines gebrauchten Pkw auf die Frage nach Unfallschäden, das Fahrzeug habe lediglich eine kleine - reparierte - Delle im vorderen linken Kotflügel gehabt, liegt darin bei zugleich vereinbartem Gewährleistungsausschluss grundsätzlich nicht die stillschweigende Zusicherung i.S. von § 459 II BGB, der Pkw sei ansonsten - also auch außerhalb der eigenen Besitzzeit - unfallfrei.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 U 70/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-03-22

Aktenzeichen: 8 U 70/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0322.8U70.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 459 Abs. 2, 462, 463

Leitsätze

Erklärt der (Privat)Verkäufer eines gebrauchten Pkw auf die Frage nach Unfallschäden, das Fahrzeug habe lediglich eine kleine - reparierte - Delle im vorderen linken Kotflügel gehabt, liegt darin bei zugleich vereinbartem Gewährleistungsausschluss grundsätzlich nicht die stillschweigende Zusicherung i.S. von § 459 II BGB, der Pkw sei ansonsten - also auch außerhalb der eigenen Besitzzeit - unfallfrei.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24.09.1998 - 22 O 75/98 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.