2 W 65/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-03-23, 2 W 65/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-03-23, 2 W 65/99
2 W 65/99Obergericht23.03.1999
Regest
Im Verfahren der Prozesskostenhilfe ist die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts auch in einer Insolvenzsache nicht statthaft.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 65/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-03-23
Aktenzeichen: 2 W 65/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0323.2W65.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 114 ff
Leitsätze
Im Verfahren der Prozesskostenhilfe ist die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts auch in einer Insolvenzsache nicht statthaft.
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Schuldnerin vom 4. März 1999 gegen den Beschluß des Landgerichts Dortmund vom 8. Februar 1999 - 9 T 120/99 - und der Zulassungsantrag werden als unzulässig verworfen.
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