1 U 100/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-03-25, 1 U 100/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 U 100/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-03-25
Aktenzeichen: 1 U 100/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0325.1U100.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. September 1998 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 161/98 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 14.000 DM, die auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer bundesdeutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden kann, abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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