21 WF 45/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-03-25, 21 WF 45/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-03-25, 21 WF 45/99
21 WF 45/99Obergericht25.03.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 21 WF 45/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-03-25
Aktenzeichen: 21 WF 45/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0325.21WF45.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die befristete Beschwerde des Verfahrenspflegers des betroffenen Kindes vom 20. Januar 1999 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Bergheim vom 14. Januar 1999 (61 F 276/98) wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde ist gebührenfrei; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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