Oberlandesgericht Köln, 1999-03-25, 2 Ws 113/99

2 Ws 113/99Obergericht25.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 113/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-03-25

Aktenzeichen: 2 Ws 113/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0325.2WS113.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeschuldigten hierin entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.

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