Oberlandesgericht Köln, 1999-03-26, 4 U 47/98

4 U 47/98Obergericht26.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 U 47/98 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 1999-03-26

Aktenzeichen: 4 U 47/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0326.4U47.98.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 20. August 1998 - 86 O 141/96 - teilweise abgeändert und die Klage hinsichtlich der Rechnung der Klägerin vom 10.09.1996 über 155.132,05 DM dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

Im übrigen werden die weitergehende Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.

Der Wert der Beschwer liegt für die Beklagten über 60.000,00 DM, für die Klägerin unter 60.000,00 DM.

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