4 U 47/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-03-26, 4 U 47/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 U 47/98 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 1999-03-26
Aktenzeichen: 4 U 47/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0326.4U47.98.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 20. August 1998 - 86 O 141/96 - teilweise abgeändert und die Klage hinsichtlich der Rechnung der Klägerin vom 10.09.1996 über 155.132,05 DM dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.
Im übrigen werden die weitergehende Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.
Der Wert der Beschwer liegt für die Beklagten über 60.000,00 DM, für die Klägerin unter 60.000,00 DM.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.