Oberlandesgericht Köln, 1999-04-13, 2 WS 97/99

2 WS 97/99Obergericht13.04.1999

Regest

Verjährung beim Kapitalanlagebetrug (§ 264 a StGB) Die Tathandlung des Kapitalanlagebetruges (§ 264 a StGB) durch Verbreitung gedruckter Prospekte ("Prospekttäuschung") ist mit dem Abschluss der Verbreitungshandlungen beendet. Zu diesem Zeitpunkt - und nicht erst mit der Zeichnung oder Zahlung durch Kapitalanleger - beginnt die Strafverfolgungsverjährung.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 WS 97/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-04-13

Aktenzeichen: 2 WS 97/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0413.2WS97.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: STGB §§ 78 A, 264 a

Leitsätze

Verjährung beim Kapitalanlagebetrug (§ 264 a StGB)

Die Tathandlung des Kapitalanlagebetruges (§ 264 a StGB) durch Verbreitung gedruckter Prospekte ("Prospekttäuschung") ist mit dem Abschluss der Verbreitungshandlungen beendet. Zu diesem Zeitpunkt - und nicht erst mit der Zeichnung oder Zahlung durch Kapitalanleger - beginnt die Strafverfolgungsverjährung.

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