16 WX 51/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-04-16, 16 WX 51/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-04-16, 16 WX 51/99
16 WX 51/99Obergericht16.04.1999
Regest
Auswahl des Betreuers BGB § 1897 Abs. 5 Langjährige Lebensgefährten stehen bei der Auswahl des Betreuers im Rahmen des § 1897 Abs. 5 BGB gleichrangig neben den Kindern und Eltern des zu Betreuenden. Die Auswahl unter gleichrangig zur Verfügung stehenden zur Übernahme der Betreuung bereiten Kandidaten erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts. In diesem Rahmen ist auch der hypothetische Wille des zu Betreuenden zu berücksichtigen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 51/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-04-16
Aktenzeichen: 16 WX 51/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0416.16WX51.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 1897 ABS. 5; AUSWAHL DES BETREUERS
Leitsätze
Auswahl des Betreuers
BGB § 1897 Abs. 5 Langjährige Lebensgefährten stehen bei der Auswahl des Betreuers im Rahmen des § 1897 Abs. 5 BGB gleichrangig neben den Kindern und Eltern des zu Betreuenden. Die Auswahl unter gleichrangig zur Verfügung stehenden zur Übernahme der Betreuung bereiten Kandidaten erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts. In diesem Rahmen ist auch der hypothetische Wille des zu Betreuenden zu berücksichtigen.
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