8 U 75/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-04-19, 8 U 75/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 8 U 75/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-04-19
Aktenzeichen: 8 U 75/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0419.8U75.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Schlußurteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. September 1998 - 22 0 178/98 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über den im Teilanerkentnisurteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27. August 1998 titulierten Betrag hinaus weitere 7.500,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19. Mai 1998 zu zahlen.
Die Kosten der Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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