24 U 141/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-04-20, 24 U 141/98
Oberlandesgericht Köln, 1999-04-20, 24 U 141/98
24 U 141/98Obergericht20.04.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 141/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-04-20
Aktenzeichen: 24 U 141/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0420.24U141.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 21.8.1998 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln - Aktz. 16 0 174/98 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 28.500,- DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Sicherheiten können durch selbstschuldnerische, unbedingte und unbefristete Bürgschaften einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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