Oberlandesgericht Köln, 1999-04-21, 27 U 61/98

27 U 61/98Obergericht21.04.1999

Regest

Die Klausel " ... kauft ... folgendes Fahrzeug gebraucht wie besehen" in einem Kfz-Kaufvertrag kann unter besonderen Umständen als Ausschluss der Gewährleistung nicht nur für sichtbare, sondern auch für verborgene Mängel in Form von Verschleißerscheinungen ausgelegt werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 U 61/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-04-21

Aktenzeichen: 27 U 61/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0421.27U61.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 459 ff

Leitsätze

Die Klausel " ... kauft ... folgendes Fahrzeug gebraucht wie besehen" in einem Kfz-Kaufvertrag kann unter besonderen Umständen als Ausschluss der Gewährleistung nicht nur für sichtbare, sondern auch für verborgene Mängel in Form von Verschleißerscheinungen ausgelegt werden.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 29.9.1998 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 0 513/97 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 23.384,65 DM nebst 4% Zinsen seit dem 21.4.1998 zu zahlen; im übrigen wird die Widerklage abgewiesen. Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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