Oberlandesgericht Köln, 1999-04-27, Ss 118/99 - 60 -

Ss 118/99 - 60 -Obergericht27.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 118/99 - 60 - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-04-27

Aktenzeichen: Ss 118/99 - 60 -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0427.SS118.99.60.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den dazugehörigen Fest-stellungen aufgehoben, soweit es den Schuldspruch wegen Abgabe unrichtiger Angaben (§ 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG), die hierfür festgesetzte Einzelgeldstrafe sowie den Gesamt-geldstrafenausspruch betrifft. In diesem Umfang wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird verworfen.

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